Aktuelles Hygienekonzept

Hygienekonzept

des Oldenburger Sportvereins zur Wiederaufnahme
des Trainingsbetriebs in Schleswig-Holstein

 

  1. Grundsätzliches:

Das hier vorliegende Konzept gilt für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs für den Oldenburger Sportverein und ist für das Sporttreiben, insbesondere das Fußballtraining und -spielen, im Außenbereich – nicht aber für den Hallensport – ausgerichtet.

Ersatzverkündung der Landesverordnung Schleswig-Holstein vom 11.05.2021. Gültig ab dem 17.05.2021

Die Sportausübung ist nur wie folgt zulässig:

  1. Außerhalb geschlossener Räume in Gruppen von bis zu zehn Personen.
  2. Außerhalb geschlossener Räume in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.

 

  1. Allgemeine Hygieneregeln:
  • Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) werden unterlassen.
  • Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.

Alle Vereinsmitglieder werden auf die allgemeinen Hygieneregeln und das vereinsinterne Konzept hingewiesen.

  1. Gesundheitszustand/Verdachtsfälle Covid-19
  • Der Gesundheitszustand aller am Training/Spiel Beteiligten wird vor jeder Einheit abgefragt. Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist nur bei einem symptomfreien Gesundheitszustand erlaubt.
  • Liegt eines der folgenden Symptome vor, bleibt die betroffene Person zu Hause, bzw. kontaktiert einen Arzt: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome). Die gleiche Anweisung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Im Verdachtsfall eines Covid-19-Erkrankten wird der Trainingsbetrieb für die Mannschaft umgehend eingestellt, bis Klarheit über den Verdacht besteht.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Bedingungen zur Quarantäne. Maßnahmen zum weiteren Vorgehen sind ggf. mit den zuständigen Behörden abzusprechen.

 

  1. Organisatorisches
  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner für Fragen zum Hygienekonzept ist Heiko Struck
  • Alle Trainer/-innen und Spieler/-innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen eingewiesen.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten (insbesondere im Eingangsbereich) ausgestattet.
  • Eine Dokumentation aller Trainingsbeteiligten je Trainingseinheit erfolgt durch den/die zuständige/n Trainer/in.
  • Die Sportanlage darf nur von Spielern und Spielerinnen der trainierenden Mannschaften betreten werden. Eltern haben keinen Zutritt, Regelung durch den/die zuständige/n Trainer/in
  • Es darf weder gegrillt noch Verpflegung jeglicher Art verteilt werden.
  • Ankunftszeiten der Mannschaften werden zeitlich versetzt geplant, um ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Teams zu verhindern.
  • Aushänge auf dem Vereinsgelände weisen auf die Hygiene- und Abstandsregeln hin.

 

  1. Regelungen Kabinen/Sammelduschen
  • Die Duschräume und die Kabinen sind gesperrt.
  1. Regelungen auf dem Trainingsplatz (im Trainingsbetrieb)
  • Durch die räumliche und/oder zeitliche Trennung wird die Vermischung mehrerer Mannschaften auf dem Platz verhindert.
  • Auf das Händewaschen vor und direkt nach dem Training wird hingewiesen.
  • Besprechungen finden im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands statt.
  • Trainingsmaterialien und Leibchen werden nach jeder Einheit gereinigt und gewaschen.

 

Oldenburg, 16.05.2021     gez. Heiko Struck (1. Vorsitzender)

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